Körperschaftsteueränderung

Körperschaftsteueränderung
Begriff aus der Zeit des  körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (1977 bis 2000): Damals wurde bei Ausschüttung die bisherige steuerliche Belastung der auszuschüttenden Gewinne so verändert, dass sie der  Ausschüttungsbelastung (von zuletzt 30 Prozent) angeglichen wurde. Daraus folgte, dass durch die Ausschüttung höher belasteter Rücklagen eine Körperschaftsteuerminderung ausgelöst werden musste, während es bei der Ausschüttung geringer belasteter Rücklagen zu einer Körperschaftsteuererhöhung (Hochschleusung der Belastung, i.d.R. von Null, auf die Ausschüttungsbelastung) kommen musste. Aufgrund einer Sonderbestimmung unterblieb die K. jedoch bei der Ausschüttung von EK 01 (steuerfreie Auslandseinkünfte) und EK 04 (frühere Einlagen der Anteilseigner).

Lexikon der Economics. 2013.

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